Die goldene Brücke zum Ausgang

Die BKW befördert ihren CEO Kurt Rohrbach zum vollamtlichen Vizepräsidenten des Verwaltungsrats. Das ist eine Chance.

© J. Fell

Tja, das wars dann wohl, Herr Rohrbach. Wer in den vergangenen Wochen offene Ohren und ein paar Drähte zu Ihrem Arbeitsplatz am BKW-Hauptsitz hatte, konnte die Gerüchte nicht überhören: Verwaltungsratspräsident Urs Gasche und Sie hätten das Heu nicht auf der gleichen Bühne, wurde da aus mehr als nur einer Ecke geraunt.

Nun werden Sie also zum vollamtlichen Vizepräsidenten des Verwaltungsrats befördert. Als dieser sollen Sie im Rahmen der Reorganisation der BKW zur Holding «für die strategisch notwendigen Anpassungen Vorschläge erarbeiten». Das klingt ehrlich gesagt nicht sehr prickelnd. Jedenfalls sicher weniger prickelnd, als die Aussicht, noch Jahre mit Haken und Ösen für den Weiterbetrieb des AKWs Mühleberg zu kämpfen, an das Sie ja scheinbar unvermindert glauben.

Nun wissen wir aus der Geschäftswelt, dass nicht jede Beförderung zwingend einen Schritt nach oben bedeutet. Manchmal führt eine Beförderung den Beförderten auch einfach ein Stück näher zum Ausgang. Immerhin bietet Ihnen die BKW auf dem Weg dorthin eine goldene Brücke an: Noch etwas an der neuen Geschäftsstrategie mitdenken, noch etwas von Ihrem (zweifellos immensen) Wissen einbringen, und dann als Verwaltungsrat abtreten.

Wenn Sie das rechtzeitig tun – die Holding-Struktur der BKW soll per 1. Januar 2014 Tatsache werden – müssen Sie vielleicht nicht einmal mehr die Abschaltung des AKWs Mühleberg als Führungsmitglied der BKW miterleben. Eigentlich kein schlechter Deal, finden Sie nicht auch?

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Das AKW im Fokus

Sie kämpfen seit über 20 Jahren für eine Abschaltung des AKWs Mühleberg. Nun haben Jürg Aerni und Jürg Joss einen Sieg errungen. Sie wollen weiterkämpfen.

Jürg Aerni (links) und Jürg Joss (© Adrian Stähli)

Es ist, als würde sich jetzt ein Kreis schliessen. Gelbe Fahnen, auf denen «Atomkraft nein danke» steht, ältere Menschen, Familien mit Kindern, selbstgedruckte T-Shirts, Windräder. So ähnlich sah es 1975 aus, als Jürg Aerni bei der Besetzung von Kaiseraugst dabei war, so erinnert man die Kundgebung zum ersten Jahrestag von Tschernobyl im Jahr 1987. Jürg Aerni steht in der Menge, unter dem Arm einen Stapel des Vereinsblatts «Fokus Anti-Atom». Gelegentlich erkennt ihn jemand, drückt ihm die Hand. Wäre Jürg Aerni kein so zurückhaltender Mensch, er würde wohl strahlen. So lächelt er bloss und sagt: «Ja, es hat sich schon etwas bewegt in den vergangenen Tagen.»

Mühleberg, Sonntag, 11. März 2012, der erste Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima. Von den Organisatorinnen und Organisatoren als Gedenk- und Protestkundgebung geplant, vom Bundesverwaltungsgericht wohl eher unabsichtlich in ein Freudenfest für AKW-Gegnerinnen und -Gegner umfunktioniert. Denn vier 
Tage vor der Kundgebung befristete das Gericht die Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg bis zum 28. Juni 2013. Kann die Mühleberg-Betreiberin BKW bis dahin kein umfassendes Instandhaltungskonzept präsentieren, muss das zweitälteste AKW der Schweiz abgestellt werden.

Während Aerni auf dem Platz diskutiert, steht Joss auf der Bühne und atmet erst einmal durch: «Äh – Wahnsinn, was da passiert», ruft er in die Menge, und plötzlich sprudelt die ganze Rede, die er eigentlich auf Hochdeutsch vortragen wollte, auf Berndeutsch aus ihm heraus. «Ich chönnt dr ganz Tag juble. Mir si so nach dranne, das Chraftwärch da hinger üs abzschteue!»

Das AKW Mühleberg abstellen, abschalten, stilllegen, vom Netz nehmen. Aerni und Joss arbeiten seit über 20 Jahren gemeinsam auf diesen Moment hin. «Schrottreaktor» nennen sie das 1972 in Betrieb genommene Werk, oder auch einfach «Chlapf». Auf Deutsch: Kiste.

Jürg Aerni gehört zu jenen 113 Anwohnerinnen und Anwohnern, die das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erstritten haben. Er wohnt in der «Zone 2», mitten in der Stadt Bern. Ein grosser Unfall in Mühleberg würde ihn direkt betreffen. Joss hingegen konnte als Bewohner der weiter entfernten «Zone 3» nicht klagen. Gemeinsam lieferten die beiden die Fakten und Hintergründe für die Klage. Sie seien der «technische Ausschuss» des Vereins Fokus Anti-Atom, sagt Joss. Seit knapp zwei Jahren 
ist mit dem Informatikingenieur Markus Kühni ein drittes Mitglied in diesem Ausschuss dabei.
Von Tschernobyl wachgerüttelt

Jürg Aerni, Jahrgang 1950, diplomierter Physiker, sagt von sich selber, er sei «immer schon eher links unterwegs gewesen». Vietnamkrieg, Frauenstimmrecht, Technologiekritik – «wir trafen uns in kleinen Gruppen und diskutierten alles Mögliche.» Der Widerstand gegen das geplante AKW Kaiseraugst war der Einstieg in Aernis Kampf gegen die Atomkraft, «aber richtig begann ich mich erst nach Tschernobyl zu engagieren».

Aerni half, «AMüs» zu gründen, die «Aktion Mühleberg stilllegen», anfänglich eine bunt zusammengewürfelte Organisation. Man protestierte mal mit Liedern, mal mit einem Sitzstreik vor dem Hauptsitz der Betreiberfirma BKW. Und man recherchierte – hauptsächlich Aerni recherchierte. Und er fand Zahlen und Fakten, die ihm zu denken gaben. Über die «Filterpanne» etwa, bei der wegen defekter Abluftfilter Radioaktivität aus dem Werk austrat. Oder über die Risse im Kernmantel, die 1990 zum ersten Mal registriert wurden.

Jürg Joss, Jahrgang 1964, war nicht von Anfang an bei ­AMüs dabei. «Als Jürg Aerni wegen Tschernobyl demonstrierte, kontrollierte ich im AKW Leibstadt noch mess- und regulierungstechnische Anlagen», sagt er. Automationsspezialist Joss war zweimal bei einer Revision in Leibstadt dabei. Den persön-
lichen «Strahlenpass», der über seine Strahlendosis Auskunft gibt, trägt er immer noch mit sich herum.

Ein Buch über Tschernobyl, erstanden in einem Buchladen in Tibet, brachte sein Weltbild ins Wanken. «Ich wurde zum AKW-Gegner.» 1990 trat Joss AMüs bei. Es war der Beginn 
eines bis heute dauernden Teamworks.

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Der Plan Doppel-B für Mühleberg

Neue Zuganker, eine Kühlwasserleitung quer durch die Molasse und Pfahlbauten beim Wohlensee-Staudamm. Die BKW-Bastelstunde rund um das AKW Mühleberg geht weiter.

All die Unkenrufer, die nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts meinten, das AKW Mühleberg müsse demnächst vom Netz, müssen sich wieder einmal eines Besseren belehren lassen: Das AKW Mühleberg läuft weiter, denn seine Besitzerin, die BKW hat einen Plan B. Einen Plan Doppel-B, um genau zu sein.

Das erste B steht für Bundesgericht: Die BKW will den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, das die Betriebsbewilligung für den 40-jährigen Meiler vorerst nur um ein halbes Jahr bis Ende Juni 2013 verlängert hat, vor Bundesgericht anfechten – um der Rechtssicherheit willen, wie BKW-Chef Kurt Rohrbach an einer Medienkonferenz bekanntgab.

Das zweite B steht für Bastelstunde. Um die Forderungen des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Sicherheit zu erfüllen, greift die BKW tief, sehr tief in die Bastelkiste. Zum Vorschein kommen unter anderem:

Vier neue und zwei zusätzliche, ebenfalls neue Zuganker, welche den rissigen Kernmantel im AKW zusammenhalten sollen (obschon dieser laut BKW sowieso keine Gefahr darstellt).

Eine Kühlwasserleitung quer durch den Molassefels, um die vom Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nach Fukushima geforderte «diversitäre Wärmesenke» für die Notstandssysteme sicherzustellen. Noch im August 2011 war von einer solchen Leitung keine Rede. Stattdessen pries die BKW-Führung damals vor den Medien einen so genannten Kompaktkühlturm als die alleinseeligmachende Lösung – eine Lösung, die auf eine Luft- statt Wasserkühlung setzte. Das sei «Diversität im wahrsten Sinne des Wortes», erklärte damals Mühleberg-Direktor Patrick Miazza (der seinen Job mittlerweile los ist). Weshalb die diversitäre Kühlung zur bestehenden Wasserkühlung nun plötzlich wieder eine Wasserkühlung sein soll, erklärten die BKW-Bosse an einer Medienkonferenz in Bern nicht.

Pfähle beim Wohlensee-Staudamm. Offenbar ist sich mittlerweile nicht einmal mehr die BKW-Führung ganz sicher, ob er ein starkes Erdbeben überstehen würde. Nun sollen 20 Meter hohe Betonpfähle verhindern, dass der Damm sich bei einem Erdbeben flussabwärts verschiebt.

Bundesgericht und Bastelstunde – eigentlich eine originelle Kombination. Hauptsache, für die Bevölkerung besteht wieder einmal zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr.

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Ohne Worte

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Das Märchen vom spröden, undisziplinierten Schüler, REVISITED

Das Leben ist immer wieder für Überraschungen gut. Manchmal müssen sogar Märchen neu geschrieben werden.

Es war einmal, in einem sehr, sehr nahen Land, ein furchtbar undisziplinierter Schüler. Dessen Eltern, mächtige Leute mit vielen Kindern und vielen, vielen guten Freunden, hatten seit Jahren grosse Sorgen mit diesem einen Kind. Nicht nur, dass bei diesem Kind immer wieder Schwächen auftraten, die eigentlich nicht sein durften. Nein, Sorgen bereitete den Eltern, dass das Kind seine Aufgaben häufig gar nicht, und wenn, dann mehr schlecht als recht machte.

Die Eltern aber liebten ihr Kind über alles, auch wenn es manchmal etwas spröde wirkte. Was die Eltern jedoch lange Zeit wirklich sehr bekümmerte, war das Zeugnis des Kindes. In diesem hiess es nämlich über Jahre immer wieder «Promotion gefährdet», und das, fanden sie Eltern, sei mehr als nur ungerecht. Schliesslich strahle ihr Kind wie alle anderen Kinder auch, und Fehler, nein, Fehler habe ihr Kind sicher nicht.

Die Eltern schrieben deshalb an die Schulleitung und verlangten, dass ihr Kind fortan unbefristet lange zur Schule gehen dürfe. Die Schulleitung liess das Echt Neutrale Schul-Inspektorat über das Gesuch befinden, und fragte dann auch noch die Eltern und Verwandten aller anderen Schüler, was sie von dem Ansinnen hielten. In manchen Familien, so wurde erzählt, hätten darüber richtiggehende Abstimmungen stattgefunden, und längst nicht alle hätten den Schüler weiter in der Klasse gewollt. Das Echt Neutrale Schul-Inspektorat aber, bei dem die Eltern des undisziplinierten Schülers ebenfalls viele gute Freunde hatten, nickte zustimmend.

Zwar wusste auch das Echt-Neutrale Schul-Inspektorat, dass der undisziplinierte Schüler wegen nicht gemachten Hausaufgaben so viele Strafaufgaben hatte, dass er wohl bis zu seinem endgültigen Dahinschmelzen daran zu tun haben würde. Weil das Echt-Neutrale Schulinspektorat aber auch bei anderen undisziplinierten Schülern gelegentlich ein Auge zudrückte, legte es den Bericht über die nicht gemachten Hausaufgaben zuunterst in die unterste Schublade und erklärte, es gebe keinen Grund, den undisziplinierten, spröden Schüler von der Schule zu weisen.

Die Schulleitung ihrerseits erklärte auf Wunsch der Eltern alle anderen Einwände gegen den spröden, undisziplinierten Schüler zur Geheimsache und empfahl der Schulkommission, dass das Kind künftig wie alle anderen Kinder bis in alle Ewigkeit zur Schule gehen dürfe, erledigte Hausaufgaben und sprödes Strahlen hin oder her. Da konnte die Schulleitung nicht mehr anders und stimmte zu.

Nachdem in einem fernen Land ein ähnlich spröder, undisziplinierter Schüler für gewaltigen Ärger gesorgt hatte, war zwar das Echt Neutrale Schul-Inspektorat schon ein wenig beunruhigt, aber den Schüler gleich ausschliessen mochte es nicht. Der spröde, undisziplinierte Schüler musste lediglich ein paar Strafaufgaben erledigen (die er und seine Eltern als gänzlich überflüssig ansahen) und Besserung geloben.

Nun aber wehrten sich die braven Leute, denen der spröde, undisziplinierte Schüler schon lange Angst machte. Sie legten ihr ganzes Geld zusammen und nahmen sich einen Anwalt. Dieser Anwalt schrieb ganz viele Briefe und Beschwerden. Darin verlangte er, dass dem gefährlichen Treiben des spröden, undisziplinierten Schülers endlich Einhalt geboten würde.

Und siehe da: Nach vielen Sitzungen und unzähligen weiteren Briefen nahm das Gericht all seinen Mut zusammen und tat das, was sich vorher niemand getraut hatte: Es setzte dem spröden, undisziplinierten Schüler ein Ultimatum: Wenn seine Eltern bis im übernächsten Sommer nicht in dicken Dossiers darlegten, wie aus ihrem Hallodri bis zum Schulschluss doch noch ein Musterschüler werden soll, so werde er ausgeschlossen. Punkt.

Die Eltern des spröden, undisziplinierten Schülers verfielen in Schockstarre, denn damit hatten sie nicht gerechnet.

Die braven Leute aber hatten nun schon etwas weniger Angst vor dem spröden, undisziplinierten Schüler. Sie beschlossen, am folgenden Sonntag mit einem grossen Umzug zum Grundstück des Schülers und seiner Eltern zu ziehen und gelbe Fahnen zu schwenken.

Und wenn sie nicht gestorben sind, dann feiern sie auch am Montag noch.

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Für alle, die es noch nicht glauben können

Das Bundesverwaltungsgericht befristet die Betriebsbewilligung des AKWs Mühleberg vorerst bis Ende Juni 2013. Als Gründe nennt das Gericht unter anderem «Erhebliche offene sicherheitsrelevante Fragen». Das Urteil kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Für alle, die es noch nicht glauben können, gibt es das Urteil hier.

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Atomstrom ja bitte!

Zwei SVP-Parlamentarier verlangen in der Stadt Zürich einen Tarif für Freunde des Atomstroms. Eine super Idee.

«Strom ist Strom», sagen die beiden Zürcher Gemeinderäte Bruno Amacker und Roger Bartholdi laut dem «Tages-Anzeiger»: «Was aus der Steckdose fliesst, ist immer dasselbe.» Da haben die beiden SVP-Parlamentarier rein schon aus physikalischen Gründen recht. Und dass sich zwei Mitglieder der atomfreundlichsten Partei des Landes damit schwertun, dass man beim städtischen Elektrizitätswerk EWZ nur zwischen den Stromprodukten Solartop, Ökopower, Naturpower und Mixpower wählen kann und deshalb in jedem Fall zumindest abrechnungstechnisch auch bei SVP-Mitgliedern immer etwas Ökostrom aus der Steckdose fliesst, haben Amacker und Bartholdi eine Motion eingereicht: Sie fordern einen Stromtarif «Nuclearpower» mit 100 Prozent Atomstrom, um ihrer Sympathie für AKWs Ausdruck geben zu können.

Mal ganz abgesehen davon, dass auch damit immer noch dasselbe aus der Steckdose fliesst: Die Idee ist absolut zu unterstützen, da absolut-SVP-sünneliklar und wohlüberlegt. Schliesslich zahlen die Bezügerinnen und Bezüger von Ökostrom den effektiven Preis, den dessen Produktion kostet: Aufschläge von bis zu 60 Rappen oder mehr, um ihrer Sympathie für umweltfreundlich produzierten Strom Ausdruck zu geben.

Es spricht deshalb absolut nichts dagegen, dass künftig auch die Freundinnen und Freunde von Atomstrom den effektiven Preis für ihren Lieblingsstrom bezahlen. Überlegen wir doch mal: Derzeit müssen sich Schweizer AKWs mit gerade mal 1,8 Milliarden Franken gegen einen Super-GAU versichern. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz schätzt jedoch die maximalen Kosten auf 4000 (!) Milliarden. Wer wirklich seine Sympathie für Atomstrom ausdrücken will, muss wohl oder übel die Kosten für eine Versicherung in dieser Höhe einkalkulieren. Rechnet man nun noch die Summen hinzu, die nach Ansicht von Atomkritikern im Stilllegungs- und Entsorgungsfonds dereinst fehlen werden, wenn die Schweizer Meiler zurückgebaut und ihr strahlender Müll endgelagert werden muss, so kommen locker ein paar weitere Milliarden dazu. Und rechnet man schliesslich das Ganze auf den Preis um, den Atomstrom tatsächlich kostet, so läge der angemessene Tarif für «Nuclearpower» wohl um einiges über dem Preis für Ökostrom.

Mal ganz ehrlich: Wenn die das wirklich so meinen, ziehe ich in die Stadt Zürich und wähle das nächste Mal SVP.

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So wird das nichts

Ein Jahr nach Fukushima fehlt es an fast allem, 
um den beschlossenen Atomausstieg Tatsache werden zu lassen – 
besonders am Willen.

Fukushima sei «mehr als ein Fanal», schrieb der «Beobachter» kurz nach dem verhängnisvollen 11. März 2011, als in Japan ein Tsunami eine riesige Atomkatastrophe ausgelöst hatte. Und weiter: «Sicher ist: In überschaubarer Zeit wird sich keine Mehrheit mehr finden lassen für den Ersatz bestehender Atomkraftwerke in der Schweiz.»

Tatsächlich löste die Katastrophe in Bundes­bern ungeahnte Aktivitäten aus. Drei Tage nach der Explosion in Fukushima sistierte Energie­ministerin Doris Leuthard die drei Baugesuche für neue AKWs. Leuthard, von AKW­-Gegnern bis dahin wegen ihres früheren Engagements in der Lobbyorganisation Nuklearforum als «Atom­-Doris» bezeichnet, läutete wenig später auch das Ende der Atomkraft in der Schweiz ein: Am 25. Mai verkündete sie den vom Bun­desrat beschlossenen Atomausstieg. «Ein historischer Entscheid», jubelte die Europäische Solaragentur und verlieh den vier Bundesrätinnen, die sich dafür eingesetzt hatten, den Europäischen Solarpreis.

Doch nun zeigt sich, was an dieser Stelle schon an besagtem 25. Mai geunkt wurde: Das Fanal ist nicht verstanden worden. Denn so de­finitiv, wie ihn die einen gerne sehen würden und die anderen befürchten, ist der Atomausstieg noch lange nicht. Nach zähen Verhandlungen haben die eidgenössischen Räte erst einer Motion zugestimmt, die den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie ver­langt. Doch schon bei der zentralen Frage, wie lange die bestehenden fünf AKWs noch laufen sollen, kniffen sie.

Einzig ein Verbot neuer AKWs ist beschlossen – oder eben auch nicht: Damit die Schweiz auf eine Stromproduktion ohne Atomkraftwerke umsteigen kann, muss das Kernenergiegesetz geändert werden. Über diese Revision entscheiden dann noch einmal National- und Ständerat und vielleicht auch 
das Stimmvolk – Ausgang ungewiss.

Ob und wie sich die Schweiz vom Atomstrom lösen will und kann, wird nicht nur an der Urne entschieden, sondern auch auf Hausdächern, in Küchen, Büros, in Gebirgsbächen und auf Bergrücken – überall dort, wo Strom gespart, effizienter genutzt oder aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann. Gerade in dieser Hinsicht haben sich im Jahr eins nach der Katastrophe von Fukushima jahrelange Versäumnisse offenbart, die zur schweren Hypothek für den Atomausstieg werden könnten.

Die Schweiz hat über Jahrzehnte zu einseitig auf die Karte Atomenergie gesetzt. Während in Deutschland Windkraftanlagen dank grosszügiger Förderung einen bedeutenden Anteil an 
die Stromproduktion leisten, stehen bei uns nur ein paar Windräder. Und während nördlich des Rheins Photovoltaikanlagen auf Privathäusern schon fast zum guten Ton gehören, herrscht auf Schweizer Hausdächern weiterhin ziegelrote Öde. Wenn dann doch einmal ein Projekt realisiert werden soll, hagelt es Einsprachen: bei Photovoltaikanlagen vom Heimatschutz, bei Windkraft von Landschaftsschützern.

Für Ernüchterung sorgt auch die vom Bundesrat im Dezember präsentierte «Energiestrategie 2050», die den Weg aus der Atomenergie auf­zeigen soll. Sie gleicht eher einem Brainstorming als einer kohärenten Strategie. Mehr Energieeffizienz, 
Anpassungen bei der Förderung von erneuerbaren Energien, Gaskombikraftwerke und Wärmekopplungs­anlagen sollen den Wegfall des in 
den Schweizer AKWs produzierten Stroms kompensieren – Ideen, die weder neu noch originell, sondern bestenfalls überfällig sind.

Auch die Energieversorger haben es – mit ein paar wenigen Ausnahmen – ein Jahr nach Fukushima noch nicht geschafft, über ihren Schatten zu springen. Zwar sind in den Portefeuilles wieder ein paar Beteiligungen an ausländischen Windkraftanlagen dazugekommen, und auch Wasserkraftprojekte werden geplant und realisiert. Diese Engagements kaschieren aber nur notdürftig, dass für die grossen Schweizer Stromproduzenten die erneuerbaren Energien trotz gegenteiligen Beteuerungen noch immer eine Quantité négligeable sind.

Das jüngste Beispiel lieferte im Februar die BKW. Die Betreiberin des Atomkraftwerks Mühleberg zeigte mit dem Abbau von acht (von 50) Stellen bei ihrer Ökostrom-Tochter Sol-E Suisse unmissverständlich, was sie von erneuerbaren Energien hält. Geothermie, Solarenergie und Wärmekraftkopplung gehören damit nicht mehr zu den Kernaufgaben der Sol-E Suisse.

Wenn das die Gangart ist, mit der die Schweiz aus der Atomenergie aussteigen will, 
könnte aus dem «historischen Entscheid» schnell einmal ein historischer Flop werden.

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Photovoltaik: Nicht nur der Deckel muss weg

Der «Deckel» bei der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gilt als das grosse Hindernis für Solarstrom. Die wahren Bremser sind jedoch unwillige Elektrizitätswerke.

Rainer Sturm/pixelio.de

Die Warteliste umfasst mehrere tausend Namen. Wer heute eine Photovoltaikanlage für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) anmeldet, kann realistischerweise bestenfalls in zwei Jahren von den Bundesgeldern für Solarstrom profitieren. Das Problem ist der so genannte «Deckel» für Photovoltaik: Maximal 10 Prozent der Fördergelder dürfen laut Gesetz für Solarstromanlagen ausgegeben werden. In der Solarbranche ist der Ärger über diese Limite gross, politische Vorstösse jedoch blieben bisher erfolglos.

Und selbst wenn der ungeliebte «Deckel» dereinst verschwinden sollte, wird für Besitzer von PV-Anlagen nicht eitel Sonnenschein herrschen, den je nach Standort ihrer Anlage kassiert das lokale Elektrizitätswerk einen happigen Teil des Gewinns gleich wieder ab – legal und ziemlich willkürlich. Der Grund dafür ist die so genannte Lastgangmessung, welche Besitzer von Anlagen mit KEV-Vergütung (und solche mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt) von Gesetzes wegen installieren müssen: eine Messeinrichtung, mit der das lokale EW automatisch und per Fernauslesung die Stromproduktion ermitteln kann.

Eine Untersuchung von Swissolar vom Herbst 2011 zeigt, dass die EWs diese Lastgangmessung zu völlig unterschiedlichen Tarifen verrechnen: Von null bis 2620 Franken pro Jahr reichte die Bandbreite der Tarife, die dem Branchenverband auf Anfrage gemeldet wurden – Ausreisser gegen oben nicht ausgeschlossen: Von 800 angefragten Elektritzitätswerken antworteten lediglich 166. «Zusammen mit den weiteren Gebühren entstehen somit für den Besitzer der Anlage unter Umständen so hohe Kosten, dass die Erträge gleich wieder aufgefressen werden», kritisiert Swissolar-Geschäftsführer David Stickelberger im aktuellen «Beobachter».

In einem Schreiben vom Mai 2011 stellt zwar die Regulierungsbehörde ElCom fest, ein Tarif von 600 Franken pro Jahr habe sich als «nicht auffällig» erwiesen (sprich: sei angemessen), aber dies ist eine blosse Empfehlung: Verbindliche Tarife kann die ElCom nicht anordnen. So bleibt es jedem einzelnen EW überlassen, ob es die Produktion von Solarstrom fördern oder behindern will – eine höchst unbefriedigende Situation. Für die Politik bleibt somit einiges zu tun. Will sie den Atomstrom – unter anderem – mit Strom aus PV-Anlagen ersetzen, so muss sie nicht nur der KEV-Deckel endlich aufheben, sondern per Gesetz auch die Stromversorger zur echten PV-Förderung verpflichten.

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Sehr hohes Niveau

Die Schweizer AKWs weisen laut ENSI ein «sehr hohes Schutzniveau» auf. Nach der Lektüre des Berichts über den EU-Stresstest stellt sich jedoch die bange Frage: Gegen was eigentlich?

Manchmal – selten – kommt man als Journalist nicht darum herum, sich selber zu zitieren. Dies ist einer jener seltenen Momente: Die ENSI-Website sei in den vergangenen Monaten zu einer «virtuellen Gute-Nachrichten-Schleuder» ausgebaut worden, stand hier vor nicht allzu langer Zeit zu lesen. Und tatsächlich ist den Kommunikatoren vom Nuklearsicherheitsinspektorat schon wieder eine positive Schlagzeile eingefallen, mit der die weit weniger positiven Fakten ins beste Licht gerückt werden sollen: «EU-Stresstest bestätigt die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke», vermeldet die Aufsichtsbehörde beruhigend. Die Sicherheitsüberprüfung, die europaweit aufgrund der Ereignisse in Fukushima durchgeführt wurde, habe bestätigt, dass die Schweizer AKWs «über ein sehr hohes Schutzniveau gegen die Auswirkungen von Erdbeben, Überflutung und andere Naturgefahren verfügen», heisst es im Communiqué.

Auf die schöne Schlagzeile folgen dann im Communiqué sehr schnell die hässlichen Fakten. Praktisch aus dem Nichts sind plötzlich acht «offene Punkte» rund um die Sicherheit der Schweizer Atommeiler aufgetaucht: Die Frage etwa, ob Schweizer AKWs bei einem Erdbeben (gegen das sie angeblich über ein sehr hohes Schutzniveau verfügen) automatisch durch die Erdbebenmessgeräte abgeschaltet werden können etwa. Oder ob und wie gut das Containment und der Primärkreislauf einem Erdbeben widerstehen könnten. Weitere offene Punkte sind unter anderem: Die Verstopfung von Flüssen, die zur Kühlung der AKWs dienen, Sicherheitsnachweise zu extremen Wetterereignissen (man erinnere sich auch hier an das sehr hohe Schutzniveau)
und – oh Wunder – der Nachweis, dass der Wohlensee-Staudamm oberhalb des AKWs Mühleberg einem Erdbeben standhalten würde (das sehr hohe Schutzniveau gilt selbstverständlich auch hier). Diesen Nachweis hätte die Mühleberg-Besitzerin BKW schon am 30. November 2011 einreichen müssen, hat dies aber nicht getan. Nun hat sie noch einmal bis zum 31. Januar Zeit dafür, ebenso für «zusätzliche Angaben zur Erdbebenfestigkeit der Reaktorschnellabschaltung» (wobei auch diese… aber lassen wir das).

Mal ganz ehrlich, liebe Leserginnen und Leser: Glauben Sie immer noch, dass der EU-Stresstest die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke bestätigt? Oder haben Sie möglicherweise den Eindruck, dass Sie auf sehr hohem Niveau für dumm verkauft werden?

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