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Author Archive | Thomas Angeli

11 Tage schwarzsehen

Es ist so eine Sache mit der Transparenz der Bundesverwaltung. Nicht nur beim Nuklearsicherheitsinspektorat. Aber besonders dort.

Der juristische Kampf um die unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg ist vorbei, aber noch längst nicht Geschichte. Und während die Gegner des Uralt-Reaktors sich immer noch in der Schockstarre darüber befinden, dass das Bundesgericht Ende März ihre Sicherheitsbedenken einfach so in den Wind schlug, hätte ich ganz gerne mehr darüber gewusst, inwiefern ebendiese Sicherheitsbedenken bei den jährlichen Treffen des Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) mit der Spitze der BKW jeweils ein Thema sind (respektive waren).

So stellte ich denn am 2. April als Redaktor des Beobachters beim ENSI ein Einsichtsgesuch nach Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) für sämtliche Protokolle dieser Treffen seit 2008. Die Antwort lag am 15. April im Postfach. Und für einmal verweigerte man mir beim ENSI die Akteneinsicht nicht einfach, sondern zeigte sich aussergewöhnlich kooperativ. Man offerierte mir sogar zwei Möglichkeiten: a) eine Einsicht in die blossen Protokolle, oder b) eine Einsicht in die Protokolle samt Beilagen. Der Haken an der Sache: Das ENSI will für seine Offenherzigkeit Geld sehen, viel Geld. Nicht soviel, wie kürzlich das Bundesamt für Landwirtschaft bei einem Kollegen, aber auch nicht wenig: Die Protokolle ohne Beilagen gibt’s für 1000 Franken, mit Beilagen kosten sie die bescheidene Summe von 8800 Franken.

Nun muss man wissen, dass eine Amtsstelle für die Behandlung von BGÖ-Gesuchen 100 Franken pro Stunde verrechnen darf (aber nicht muss). Umgerechnet auf die ENSI-Offerte bedeutet das, dass bei der Atomaufsicht jemand elf volle Arbeitstage damit beschäftigt wäre, die Beilagen zu fünf Protokollen einzuschwärzen.

Ferner muss man wissen, dass die vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDOEB) empfohlenen Beträge für die Behandlung von Einsichtsgesuchen selten über ein paar hundert Franken hinausgehen. Und dass besagter EDOEB die Verwaltung erst kürzlich in zwei Entscheiden zu Zurückhaltung aufgefordert hat.

Nun gibt es drei Möglichkeiten: Entweder man arbeitet beim ENSI extrem langsam (was wir nicht hoffen wollen). Oder man hat bei der Atomaufsicht diese Leitentscheide noch nicht zur Kenntnis genommen. In diesem Fall sollte man das schleunigst nachholen. Oder aber ab man hat entschieden, dass man wieder einmal eine lästige Anfrage eines Journalisten abwimmelt – für einmal einfach mit einem völlig überrissenen Kostenvoranschlag.

Wir bleiben dran. Das Schlichtungsverfahren ist eingeleitet.

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Champagner hoch 2

Das AKW Mühleberg erhält eine unbefristete Betriebsbewilligung. Das Urteil aus Lausanne dürfte neben der BKW vor allem auch das Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI freuen.

So optimistisch hatten die Gegnerinnen und Gegner des AKWs Mühleberg noch kaum einmal einem Gerichtsurteil entgegengeblickt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im März 2012 die Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg bis zum 28. Juni 2013 befristet hatte, schien eine Abschaltung des 40-jährigen Meilers vor den Toren von Bern in greifbarer Nähe.

Das Bundesgericht als oberste Instanz hat anders geurteilt: Das AKW Mühleberg erhält nach über 40 Jahren zum ersten Mal eine unbefristete Betriebsbewilligung. Und während in der BKW-Chefetage vermutlich die Korken knallen, fragt sich der Rest der Schweiz (naja, ein Teil davon): Was um Gotteswillen haben die Richter in Lausanne da entschieden?

Die ersten Meldungen aus dem Gerichtssaal legen nahe, dass das Bundesgericht einen fast unbeschränkten Glauben an die Aufsicht durch das eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) an den Tag gelegt hat. «Nach Ansicht des Gerichts genügt zur Gewährleistung der Sicherheit die Aufsicht des Nuklearsicherheitsinspektorats», schreibt die Berner Zeitung online.

Interessant. Das Bundesgericht stärkt damit ausgerechnet jene Institution, deren Direktor zwar immer wieder auf die Unabhängigkeit pocht, gleichzeitig jedoch seiner Belegschaft die «Arbeitshypothese» verordnet, dass die Schweizer AKWs sicher sind. Man kann wohl ohne grosses Risiko von der Arbeitshypothese ausgehen, dass man auch am ENSI-Sitz in Brugg mit dem Ausgang des Verfahrens hoch zufrieden sein wird.

Indem es die Verantwortung für die Sicherheit des AKWs Mühleberg dem ENSI überlässt, drückt sich das Bundesgericht jedoch um die Antwort auf die entscheidenden Fragen: Wie sicher ist der Kernmantel des AKWs Mühleberg? Wie steht es um die Erdbebensicherheit? Und wie um die Notkühlung? Zur Erinnerung: Das Bundesverwaltungsgericht hatte nach eingehender Prüfung befunden, in Mühleberg seien «bedeutende Sicherheitsaspekte» nicht geklärt, welche den Weiterbetrieb des Werks in Frage stellen würden – trotz der Aufsicht durch das ENSI.

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Tag der langen Messer in Lausanne

Unabhängig davon, wie das Bundesgericht heute entscheidet, wird das AKW Mühleberg noch monate- oder gar jahrelang weiterlaufen. Die BKW und mit ihr die ganze Strombranche zittern trotzdem. Mit gutem Grund.

Bundesgericht-VDDer Fall 2C_347/2012 gilt in Lausanne als “cause célèbre”, als Fall also, der Aufmerksamkeit erregen wird. Mit dieser Einschätzung liegen die Richter sicher nicht falsch. Zum ersten Mal überhaupt entscheidet das höchste Schweizer Gericht über die Betriebsbewilligung für ein AKW. Konkret: Um die Frage, ob das AKW Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung erhält oder nicht. Im Dezember 2009 hatte das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) nach 37 Betriebsjahren (!) zum ersten Mal eine solche Bewilligung erteilt. Eine Gruppe Anwohner legte jedoch mit dem Berner Anwalt Rainer Weibel umgehend Rekurs gegen diesen Entscheid ein. Ihre Begründung: Die Sicherheit des AKWs Mühleberg sei nicht gewährleistet – eine Argumentation, die sich mit einem Blick auf die Geschichte des zweitältesten Schweizer Atommeilers gut stützen lässt. Die BKW als Besitzerin des AKWs Mühleberg und das Uvek riefen darauf das Bundesgericht an.

Das Bundesverwaltungsgericht stützte jedoch in seinem Urteil vom 1. März 2012 die Mühleberg-Gegner: «Bedeutende Sicherheitsaspekte» seien nicht geklärt und würden den Weiterbetrieb des AKWs Mühleberg in Frage stellen, heisst es im Entscheid. Das AKW Mühleberg sei nach 40 Betriebsjahren «sicher eher am Ende seiner Betriebsdauer». Das Bundesverwaltungsgericht verlängerte deshalb die Betriebsbewilligung lediglich um ein halbes Jahr, bis zum 28. Juni 2013. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die BKW beim Uvek ein neues Verlängerungsgesuch sowie ein umfassendes Instandhaltungskonzept einreichen. Dieser Aufforderung ist die BKW bereits nachgekommen.

Nun muss also heute das Bundesgericht entscheiden, ob Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung erhält oder nicht. Entscheiden die Richter in Lausanne zugunsten von BKW und Uvek, ist der Fall klar: Dann darf das AKW Mühleberg ohne zeitliche Einschränkung weiterlaufen.

Sehen die Bundesrichter den Fall aber so, wie ihre Kolleginnen und Kollegen vom Bundesverwaltungsgericht, so darf das Uvek nur eine befristete Betriebsbewilligung ausstellen – und diese könnte von AKW-Gegnerinnen und -Gegnern wiederum bis vor Bundesgericht angefochten werden.

Das AKW Mühleberg, nunmehr seit 14’752 Tagen in Betrieb (wobei all die Betriebsunterbrüche, Schnellabschaltungen und Notreparaturen selbstverständlich mitgerechnet sind), wird weiterlaufen, unabhängig davon, wie die Richter in Mon Repos entscheiden. Und dies noch monate- wenn nicht gar jahrelang. Selbst wenn die Richter im Sinn der Mühleberg-Gegner entscheiden, läuft das zweitälteste AKW der Schweiz weiter: Weder wird das Uvek einen vorläufigen Betriebsunterbruch bis zum Vorliegen einer – wiederum befristeten – Bewilligung verlangen, noch wird die BKW den Meiler freiwillig vom Netz nehmen.

Spannend wird es trotzdem heute in Lausanne: Ein Entscheid im Sinn der Mühleberg-Gegner könnte ein Hinweis auf ein weiteres Urteil sein: Im Bundesgericht liegt mit dem Verfahren 2C_860/2012 der Antrag der Gegner, dem AKW die Betriebsbewilligung definitiv zu entziehen. Das wäre das endgültige Aus für Mühleberg.

Der Entscheid, so hört man, bald einmal fallen. Affaire à suivre.

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«Nicht gewinnorientiert»

Die Berner Regierung will das AKW Mühleberg bis 2022 laufen lassen. Die Begründung für die lange Frist ist abenteuerlich.

Jetzt ist sie also raus, die Zahl, die der Berner Kantonsregierung monatelang nicht über die Zunge kommen wollte: 2022. Bis spätestens Ende 2022 soll das AKW Mühleberg vom Netz genommen werden. Das Abschaltdatum ist im Gegenvorschlag enthalten, mit dem der Regierungsrat die Volksinitiative «Mühleberg vom Netz» bekämpfen will. Diese sieht einen wesentlich näheren Abschalttermin vor: «Der Kanton, als Mehrheitsaktionär der BKW FMB Energie AG, sorgt für die sofortige Ausserbetriebnahme des AKW Mühleberg», heisst es dort.

Das will der Regierungsrat – «in Absprache mit der BKW» – mit allen Mitteln vermeiden, und zwar, wie er in einer Medienmitteilung angibt, aus purer Angst um die Kantonsfinanzen. Es könnte «Schadenersatzforderungen im dreistelligen Bereich» geben, befürchtet man im Berner Rathaus. Die BKW, die sich zu 52 Prozent im Besitz des Kantons Bern befindet, würde also an ebendiesen Kanton Schadenersatzforderungen von ein paar hundert Millionen Franken stellen – eine leicht absurde Vorstellung.

Abenteuerlich ist auch die Argumentation, weshalb der Kanton als Mehrheitsaktionär eine politisch motivierte Abschaltung (von den Sicherheitsrisiken wollen wir an dieser Stelle für einmal gar nicht reden) nicht rechtfertigen könnte: «Weil sich die vom Kanton dafür zu beauftragenden Verwaltungsräte mit einem solchen Entscheid nicht gewinnorientiert verhalten würden, wäre der Kanton gegenüber den andern Aktionären haftbar.»

Aha.

Nun müssen wir nicht allzu weit zurückscrollen, um das gewinnorientierte Verhalten der BKW-Verwaltungsräte in den vergangenen Jahren beleuchten zu können. Dieses lässt sich in Zahlen ausdrücken. Zu finden sind diese unter der Rubrik «Rückstellungen»: 112 Millionen Franken muss die BKW in der Jahresrechnung 2012 zurückstellen, weil sie – zum Teil schon vor Jahrzehnten – mit ihren Beteiligungen am Kohlekraftwerk in Wilhelmshaven (Deutschland), den beiden Gaskraftwerken in Livorno Ferraris und Tamarete (Italien) und am maroden französischen AKW Fessenheim aufs falsche Pferd gesetzt haben. Im Jahr zuvor waren es gar 318 Millionen.

430 Millionen Rückstellungen in zwei Jahren, und das alles nur wegen «gewinnorientiertem Verhalten» – da kann eine Schadenersatzforderung in dreistelliger Millionenhöhe kaum noch ins Gewicht fallen.

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Bern erneuerbar: Kolossal veryamboyst

Was das Berner Stimmvolk mit der Initiative «Bern erneuerbar» gemacht hat, erinnert fatal an den lokalen Fussballclub. Auch der scheint vor der Spitzenposition Angst zu haben.

In den Fankreisen des ewigen Underdogs im Schweizer Spitzenfussball gibt es einen mehr sarkastisch als selbstironisch gemeinten Ausdruck: veryamboysen. Man veryamboyst etwas, wenn man, wie die Young Boys in den vergangenen Jahren des öfteren, eine gute Ausgangslage nicht nutzt. Wenn man sich etwa einen riesigen Vorsprung herausspielt, und am Schluss trotzdem nicht Meister wird.

Die Berner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an diesem Wochenende etwas veryamboyst, und zwar so, wie die Fussballprofis es nicht besser könnten: Sie haben sowohl die Volksinitiative «Bern erneuerbar» als auch den Gegenvorschlag bachab geschickt – und damit die Vorreiterrolle bei der Energiewende kollosal veryamboyst. Mit zwei simplen Ja (notfalls hätte auch eines gereicht) hätten sie ihren immer als langsam und hinterwäldlerisch verspotteten Kanton an die Spitze der Schweizer Energiepolitik befördern können. Ein fortschrittlicheres Energiegesetz hätte es schweizweit nicht gegeben.

«Bern erneuerbar» wollte nichts anderes, als die Umstellung auf erneuerbare Energien im Kanton fördern. Bis 2035 sollte die Stromproduktion im Kanton mit erneuerbaren Energien erfolgen, zudem sollten Erdgas und Öl bis dahin ebenfalls durch umweltfreundliche Technologien ersetzt werden. Der Gegenvorschlag hätte für das Gleiche bis 2043 Zeit eingeräumt. Aber hoppla! 50 Milliarden koste das, posaunten die Gegner mit tatkräftiger Unterstützung des Lokalblatts, bei dem immer Bern zuerst kommt, in den Kanton hinaus. Und die Mieter würden benachteiligt! Und überhaupt! Dass in 30 Jahren auch der letzte Öl-Heizkessel, der jetzt noch in Betrieb ist, so oder so den Geist aufgegeben haben wird, zählte in der ganzen Angstmacherei nicht. Und dass auf Kantonsgebiet eines der ältesten AKWs der Welt steht, an dessen Sicherheit nur noch wenige und an dessen Rentabilität mittlerweile nicht einmal mehr die BKW richtig glaubt, ging auch irgendwie vergessen. Und dass vor zwei Jahren in Fukushima … aber lassen wir das.

Tatsache ist: Die Young Boys haben seit nunmehr 27 Jahren keinen Schweizermeistertitel mehr geholt. Und seit dem 3. März sind sie nicht mehr die einzigen, die eine gute Ausgangslage veryamboysen können.

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Mühleberg: Was die OSART-Inspektoren wirklich sagten

OSART-Grafik

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100 Prozent sind nicht genug

Die gute Nachricht: Der Schweizer Strom ist grüner geworden. Die schlechte: Die Stromversorger haben eine Rechenschwäche.

Es ist so eine Sache mit der Stromkennzeichnung: Die Elektrizitätswerke lieben sie nicht, weil sie Mehraufwand bedeutet. Die Stromkunden wiederum, denen die Zusammenstellung Auskunft darüber geben sollte, wie der Strom produziert wurde, der aus ihrer Steckdose kommt, diese Kunden foutieren sich weitgehen darum. Strom gleich Strom, und dieser nun aus einem AKW oder von einer Photovoltaikanlage stammt, ist den meisten so lang wie breit. Hauptsache, Kaffeemaschine, Fernseher und Computer laufen zuverlässig.

Nun sind die Schweizer Stromversorger seit Anfang Jahr verpflichtet, die Stromkennzeichnung von allen Elektrizitätswerken der Schweiz im Internet zu publizieren. Theoretisch kann nun jedermann mit ein paar Klicks auf stromkennzeichnung.ch nachschauen, wie sein Strom produziert wurde. Betreut wird die Seite vom Verband der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen (VSE) und von Swissgrid.

Die Werte bleiben jedoch wenig aussagekräftig – ausser man macht etwas damit, wie im aktuellen „Beobachter“ geschehen (Artikel nicht online verfügbar): Eine – zufällige – Auswahl von rund 50 EWs aus der ganzen Schweiz sagt einiges über die Geschäftspolitik der Stromversorger aus. Ausgerechnet in den wasserreichen Alpentälern stammt der Strom oftmals zu mehr als der Hälfte aus so genannten nicht überprüfbaren Energieträgern, sprich: tendenziell aus ausländischen Atom- und Kohlekraftwerken. Die städtischen EWs hingegen geben sich grün. Viele liefern ihrer Kundschaft standardmässig Strom, der überwiegend aus erneuerbaren Quellen stammt.

Abgesehen von solchen Erkenntnissen bleibt der Informationswert der Website bescheiden: Gemeldet werden muss nur der Durchschnittswert des vom EW verkauften Stroms. Genaue Auskunft über den persönlichen Strommix gibt immer noch ausschliesslich die Rechnung.

Protest per Dyskalkulie

Kommt hinzu, dass die Stromversorger mit ihren Meldungen ihren Unmut über den zusätzlichen Aufwand deutlich kundtun: Die Website strotzt nur so von Fehlern. So kommen etwa zahlreiche Elektrizitätsversorger bei der Berechnung ihrers Strommix’ auf sagenhafte 101,3 Prozent. Des Rätsels Lösung: 1,3 Prozent des schweizerischen Stroms wird durch die Kostendeckende Einspeisevergütung gefördert. Die EWs haben die Zahl schlicht dazugezählt.

Erstaunlich auch, was beim gesamtschweizerischen Strommix für Zahlen resultieren: Bloss 11 Prozent der Elektrizität stammt laut Website von nicht überprüfbaren Energieträgern. 2009, als die letzte offizielle Zusammenstellung gemacht wurde, waren es noch 18 Prozent. Wer jetzt meint, der Schweizer Strommix sei grüner oder zumindest transparenter geworden, der irrt: Die Zahlen auf stromkennzeichnung.ch sind schlicht nicht mengengewichtet. Der Strommix des EWs Törbel zählt damit exakt gleichviel wie derjenige der Axpo. Man kann das als Rechenschwäche abtun. Oder man kann sich fragen, ob der Schweizer Strom vielleicht ganz bewusst massiv grüner gemacht wird, als er tatsächlich ist.

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«Strenge Auflagen» – und fünf Jahre Zeit

Das ENSI hat gesprochen: Das AKW Mühleberg darf weiterlaufen, wenn auch nur unter «strengen Auflagen». Fragt sich bloss, warum für die Umsetzung dieser angeblich strengen Auflagen fünf Jahre gewährt werden. Ein Überblick.

Stand an dieser Stelle nicht erst vor ein paar Tagen etwas von einem «Zeitspiel», das die BKW betreibe? Und dass sich die Betreiberin des AKWs Mühleberg bisher immer habe darauf verlassen können, dass der Schiedsrichter – das Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI – ja doch nicht pfeife?
Um im Fussballjargon zu bleiben: Der Schiri hat heute böse in die Welt geschaut und den Zeigfinger gehoben. Konkret: Das ENSI lässt das AKW Mühleberg weiterlaufen, «unter strengen Auflagen», wie man am Sitz der Aufsichtsbehörde in Brugg betont. Mag sein, dass die geforderten Nachrüstungen der BKW weh tun (vor allem finanziell). Und es mag sogar sein, dass das ENSI genauer hingeguckt und strenger geurteilt hat als bei früheren Gelegenheiten. Wer aber die Liste der geforderten Nachrüstungen studiert, wundert sich doch gelinde gesagt sehr: Die vom ENSI geforderte diversitäre Kühlmittelversorgung etwa, dank der das AKW Mühleberg auch gekühlt werden könnte, wenn die Kühlwasserentnahme aus der Aare nicht mehr möglich ist, muss erst im Jahr 2017 fertiggestellt sein. Aufmerksame Geister erinnern sich: Im August 2011 hatten die BKW-Verantwortlichen (die damals zu diesem Zweck noch eine Art riesiges Kühlaggregat planten) von einer Bauzeit von drei Jahren gesprochen. Nun werden von der ersten Ankündigung bis zur Fertigstellung gut und gerne sechs Jahre vergehen.

Auch beim Brennelementbecken – bei der Reaktorkatastrophe von Fukushima ein riesiges Problem – lässt das ENSI der BKW ausgiebig Zeit: Erst Ende der Jahresrevision 2017 muss das Lager für ausgebrannte Brennelemente erdbebensicher sein. Die Instrumente in besagtem Becken sind übrigens nicht ausreichend und müssen ergänzt werden. Offenbar ists dringend: Diese Massnahme muss bis zum 31. Dezember 2013 (!!!) realisiert sein.

Was sich gemäss ENSI im AKW Mühleberg alles ändern muss – und bis wann.

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Zeitspiel an der Aare

Die Nachrüstungen im AKW Mühleberg müssen warten. Die BKW will erst nachrechnen, ob sich die Stromproduktion aus dem Uralt-Reaktor doch noch irgendwie rentieren könnte.

Auf Zeit spielen, um ein Resultat über die Runden zu bringen, gilt im Fussball nicht bloss als unschön, es wird geahndet: erst mit einer gelben, im Wiederholungsfall mit einer roten Karte. In der Schweizer Energiewirtschaft erleben wir derzeit einen geradezu klassischen Fall von Zeitspiel – und warten nun gespannt darauf, ob der Schiedsrichter denn auch wirklich pfeift oder ein weiteres Mal wegschaut. Das Anschauungsbeispiel ist – wieder einmal – das AKW Mühleberg. Seit mehr als eineinhalb Jahren plant man nun bei der Bernischen Kraftwerke AG (BKW), wie man den auf 40 Betriebsjahre ausgelegten Uralt-Reaktor (Inbetriebnahme: 1972) für einen Betrieb über mindestens 50 Jahre fit machen könnte. Denn nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima dämmerte es sowohl der BKW als auch dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), dass beim Werk westlich von Bern möglicherweise doch nicht alles so wunderbar sicher ist, wie immer behauptet. So versprach man unter anderem eine «diversitäre Wasserversorgung» (bisher ist Wasser aus der Aare das einzig verfügbare Kühlmittel), man stellte neue und zusätzliche Zuganker für den rissigen Kernmantel in Aussicht und erklärte, dass man die Mauer des Wohlenseestaudamms mit Pfählen sichern wollte.

Und nun? Nichts.

Die BKW verkündet in einem knappen Communiqué, dass die ursprünglich erwarteten Kosten von 170 Millionen Franken «überschritten werden. Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und ein Entscheid über die Nachrüstprojekte im KKM sind per Ende 2013 geplant.»

Anders gesagt: Das AKW Mühleberg muss nachgerüstet werden, weil es den Anforderungen nicht mehr entspricht (respektive nie entsprochen hat). Noch anders gesagt: weil es unsicher ist. Weil das aber mehr kostet, als man sich in der BKW-Chefetage aufgrund der Rentabililtätsrechnungen vorgestellt hat, verschiebt man den Entscheid bis Ende 2013. Schuld an dieser Verschiebung sind gemäss Communiqué:

  • die «komplexe Offert-Situation»
  • die «Anbieter» bei denen angeblich der Wettbewerb fehlt
  • das Bundesgericht, das in der Causa Mühleberg noch nicht entschieden hat.

  • Als Schuldige nicht genannt werden in dem Communiqué die BKW-Oberen, die offenbar chatzfalsch gerechnet haben und nun einfach mal auf Zeit spielen und schauen was passiert. Denn bisher konnte man sich in Mühleberg noch fast immer drauf verlassen, dass der Schiri – konkret: das ENSI – nicht pfeift. Dieses soll laut «Bund» in den nächsten Tagen über die von der BKW vorgeschlagenen Nachrüstungen entscheiden. Wir warten gespannt.

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    Judihui, unabhängig!

    Das ENSI sei unabhängig, schreiben externe Gutachter angeblich in einem Bericht. Tun sie das wirklich?

    Beginnen wir doch einfach mit der positiven Nachricht: «Externe Abklärung bestätigt Unabhängigkeit des ENSI». Die so betitelte Medienmitteilung flatterte am Morgen mit Sperrfrist in die Redaktionsstuben. Im gleichen Mail befand sich auch der Bericht, in dem die Luzerner Firma Interface das Verhältnis des ENSI (der Aufsichtsbehörde) zur Nagra (der Beaufsichtigten) untersuchte. Den Bericht hatte der ENSI-Rat, das Aufsichtsorgan über das ENSI, in Auftrag gegeben, nachdem Vorwürfe über ein zu enges Verhältnis von ENSI und Nagra aufgetaucht waren.

    Nun ist es eine alte Journalisten-Weisheit, dass Medienmitteilungen über Berichte nicht immer das in den Mittelpunkt stellen, was im Bericht wirklich wichtig ist. Tatsächlich sind die im Report geäusserten Kritikpunkte an den bestehenden Verhältnissen dem Verfasser der Medienmitteilung gerade mal zwei Sätze im hinteren Teil des Communiqués wert. Der Bericht selber jedoch zeichnet ein etwas anderes Bild davon, wie die Verantwortlichen des ENSI und der Nagra – notabene ein privatrechtliches Unternehmen im mehrheitlichen Besitz der AKW-Betreiber – miteinander verkehren:

  • Protokolle von Sitzungen zur Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (das so genannte «Sachplan-Verfahren») werden der Nagra zur «Vorvernehmlassung» zugestellt, bevor sie an die übrigen Sitzungsteilnehmer verschickt werden. Damit habe man «eine potenzielle Gefährdung der Glaubwürdigkeit des ENSI in Kauf genommen», schreiben die Gutachter.
  • Mindestens eine Sitzung zwischen ENSI und Nagra wurde überhaupt nicht protokolliert.
  • Die Nagra hat sich in zwei Fällen von sich aus in Abklärungen des ENSI eingeschaltet und bei diesen auch gleich die Federführung vom ENSI übernommen. Die Nagra habe «beim Auftreten neuer Sachfragen ein hohes Interesse, diese selber abzuklären und zu beurteilen», schreiben die Gutachter.
  • Zugute halten die Gutachter dem ENSI unter anderem, dass die Fachkompetenz von dessen Mitarbeitern «gegeben» sei (was wir doch sehr hoffen) und dass keine «regulatory capture», also keine Beeinflussung der Aufsichtsbehörde durch Bestechung, Personalwechsel untereinander, persönliche Beziehungen oder Beiträge an politische Kampagnen auszumachen seien (was wir noch viel mehr hoffen).


  • Kleines Detail am Rande: Das Jubel-Communiqué über die «Unabhängigkeit des ENSI» wurde zwar vom ENSI-Rat verschickt. Als Verfasser des Dokuments findet man in dessen Metadaten jedoch einen gewissen Sebastian Hueber – seines Zeichens Mediensprecher des im Gutachten unter die Lupe genommenen ENSI.

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