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11 Tage schwarzsehen

Es ist so eine Sache mit der Transparenz der Bundesverwaltung. Nicht nur beim Nuklearsicherheitsinspektorat. Aber besonders dort.

Der juristische Kampf um die unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg ist vorbei, aber noch längst nicht Geschichte. Und während die Gegner des Uralt-Reaktors sich immer noch in der Schockstarre darüber befinden, dass das Bundesgericht Ende März ihre Sicherheitsbedenken einfach so in den Wind schlug, hätte ich ganz gerne mehr darüber gewusst, inwiefern ebendiese Sicherheitsbedenken bei den jährlichen Treffen des Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) mit der Spitze der BKW jeweils ein Thema sind (respektive waren).

So stellte ich denn am 2. April als Redaktor des Beobachters beim ENSI ein Einsichtsgesuch nach Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) für sämtliche Protokolle dieser Treffen seit 2008. Die Antwort lag am 15. April im Postfach. Und für einmal verweigerte man mir beim ENSI die Akteneinsicht nicht einfach, sondern zeigte sich aussergewöhnlich kooperativ. Man offerierte mir sogar zwei Möglichkeiten: a) eine Einsicht in die blossen Protokolle, oder b) eine Einsicht in die Protokolle samt Beilagen. Der Haken an der Sache: Das ENSI will für seine Offenherzigkeit Geld sehen, viel Geld. Nicht soviel, wie kürzlich das Bundesamt für Landwirtschaft bei einem Kollegen, aber auch nicht wenig: Die Protokolle ohne Beilagen gibt’s für 1000 Franken, mit Beilagen kosten sie die bescheidene Summe von 8800 Franken.

Nun muss man wissen, dass eine Amtsstelle für die Behandlung von BGÖ-Gesuchen 100 Franken pro Stunde verrechnen darf (aber nicht muss). Umgerechnet auf die ENSI-Offerte bedeutet das, dass bei der Atomaufsicht jemand elf volle Arbeitstage damit beschäftigt wäre, die Beilagen zu fünf Protokollen einzuschwärzen.

Ferner muss man wissen, dass die vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDOEB) empfohlenen Beträge für die Behandlung von Einsichtsgesuchen selten über ein paar hundert Franken hinausgehen. Und dass besagter EDOEB die Verwaltung erst kürzlich in zwei Entscheiden zu Zurückhaltung aufgefordert hat.

Nun gibt es drei Möglichkeiten: Entweder man arbeitet beim ENSI extrem langsam (was wir nicht hoffen wollen). Oder man hat bei der Atomaufsicht diese Leitentscheide noch nicht zur Kenntnis genommen. In diesem Fall sollte man das schleunigst nachholen. Oder aber ab man hat entschieden, dass man wieder einmal eine lästige Anfrage eines Journalisten abwimmelt – für einmal einfach mit einem völlig überrissenen Kostenvoranschlag.

Wir bleiben dran. Das Schlichtungsverfahren ist eingeleitet.

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Tag der langen Messer in Lausanne

Unabhängig davon, wie das Bundesgericht heute entscheidet, wird das AKW Mühleberg noch monate- oder gar jahrelang weiterlaufen. Die BKW und mit ihr die ganze Strombranche zittern trotzdem. Mit gutem Grund.

Bundesgericht-VDDer Fall 2C_347/2012 gilt in Lausanne als “cause célèbre”, als Fall also, der Aufmerksamkeit erregen wird. Mit dieser Einschätzung liegen die Richter sicher nicht falsch. Zum ersten Mal überhaupt entscheidet das höchste Schweizer Gericht über die Betriebsbewilligung für ein AKW. Konkret: Um die Frage, ob das AKW Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung erhält oder nicht. Im Dezember 2009 hatte das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) nach 37 Betriebsjahren (!) zum ersten Mal eine solche Bewilligung erteilt. Eine Gruppe Anwohner legte jedoch mit dem Berner Anwalt Rainer Weibel umgehend Rekurs gegen diesen Entscheid ein. Ihre Begründung: Die Sicherheit des AKWs Mühleberg sei nicht gewährleistet – eine Argumentation, die sich mit einem Blick auf die Geschichte des zweitältesten Schweizer Atommeilers gut stützen lässt. Die BKW als Besitzerin des AKWs Mühleberg und das Uvek riefen darauf das Bundesgericht an.

Das Bundesverwaltungsgericht stützte jedoch in seinem Urteil vom 1. März 2012 die Mühleberg-Gegner: «Bedeutende Sicherheitsaspekte» seien nicht geklärt und würden den Weiterbetrieb des AKWs Mühleberg in Frage stellen, heisst es im Entscheid. Das AKW Mühleberg sei nach 40 Betriebsjahren «sicher eher am Ende seiner Betriebsdauer». Das Bundesverwaltungsgericht verlängerte deshalb die Betriebsbewilligung lediglich um ein halbes Jahr, bis zum 28. Juni 2013. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die BKW beim Uvek ein neues Verlängerungsgesuch sowie ein umfassendes Instandhaltungskonzept einreichen. Dieser Aufforderung ist die BKW bereits nachgekommen.

Nun muss also heute das Bundesgericht entscheiden, ob Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung erhält oder nicht. Entscheiden die Richter in Lausanne zugunsten von BKW und Uvek, ist der Fall klar: Dann darf das AKW Mühleberg ohne zeitliche Einschränkung weiterlaufen.

Sehen die Bundesrichter den Fall aber so, wie ihre Kolleginnen und Kollegen vom Bundesverwaltungsgericht, so darf das Uvek nur eine befristete Betriebsbewilligung ausstellen – und diese könnte von AKW-Gegnerinnen und -Gegnern wiederum bis vor Bundesgericht angefochten werden.

Das AKW Mühleberg, nunmehr seit 14’752 Tagen in Betrieb (wobei all die Betriebsunterbrüche, Schnellabschaltungen und Notreparaturen selbstverständlich mitgerechnet sind), wird weiterlaufen, unabhängig davon, wie die Richter in Mon Repos entscheiden. Und dies noch monate- wenn nicht gar jahrelang. Selbst wenn die Richter im Sinn der Mühleberg-Gegner entscheiden, läuft das zweitälteste AKW der Schweiz weiter: Weder wird das Uvek einen vorläufigen Betriebsunterbruch bis zum Vorliegen einer – wiederum befristeten – Bewilligung verlangen, noch wird die BKW den Meiler freiwillig vom Netz nehmen.

Spannend wird es trotzdem heute in Lausanne: Ein Entscheid im Sinn der Mühleberg-Gegner könnte ein Hinweis auf ein weiteres Urteil sein: Im Bundesgericht liegt mit dem Verfahren 2C_860/2012 der Antrag der Gegner, dem AKW die Betriebsbewilligung definitiv zu entziehen. Das wäre das endgültige Aus für Mühleberg.

Der Entscheid, so hört man, bald einmal fallen. Affaire à suivre.

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«Nicht gewinnorientiert»

Die Berner Regierung will das AKW Mühleberg bis 2022 laufen lassen. Die Begründung für die lange Frist ist abenteuerlich.

Jetzt ist sie also raus, die Zahl, die der Berner Kantonsregierung monatelang nicht über die Zunge kommen wollte: 2022. Bis spätestens Ende 2022 soll das AKW Mühleberg vom Netz genommen werden. Das Abschaltdatum ist im Gegenvorschlag enthalten, mit dem der Regierungsrat die Volksinitiative «Mühleberg vom Netz» bekämpfen will. Diese sieht einen wesentlich näheren Abschalttermin vor: «Der Kanton, als Mehrheitsaktionär der BKW FMB Energie AG, sorgt für die sofortige Ausserbetriebnahme des AKW Mühleberg», heisst es dort.

Das will der Regierungsrat – «in Absprache mit der BKW» – mit allen Mitteln vermeiden, und zwar, wie er in einer Medienmitteilung angibt, aus purer Angst um die Kantonsfinanzen. Es könnte «Schadenersatzforderungen im dreistelligen Bereich» geben, befürchtet man im Berner Rathaus. Die BKW, die sich zu 52 Prozent im Besitz des Kantons Bern befindet, würde also an ebendiesen Kanton Schadenersatzforderungen von ein paar hundert Millionen Franken stellen – eine leicht absurde Vorstellung.

Abenteuerlich ist auch die Argumentation, weshalb der Kanton als Mehrheitsaktionär eine politisch motivierte Abschaltung (von den Sicherheitsrisiken wollen wir an dieser Stelle für einmal gar nicht reden) nicht rechtfertigen könnte: «Weil sich die vom Kanton dafür zu beauftragenden Verwaltungsräte mit einem solchen Entscheid nicht gewinnorientiert verhalten würden, wäre der Kanton gegenüber den andern Aktionären haftbar.»

Aha.

Nun müssen wir nicht allzu weit zurückscrollen, um das gewinnorientierte Verhalten der BKW-Verwaltungsräte in den vergangenen Jahren beleuchten zu können. Dieses lässt sich in Zahlen ausdrücken. Zu finden sind diese unter der Rubrik «Rückstellungen»: 112 Millionen Franken muss die BKW in der Jahresrechnung 2012 zurückstellen, weil sie – zum Teil schon vor Jahrzehnten – mit ihren Beteiligungen am Kohlekraftwerk in Wilhelmshaven (Deutschland), den beiden Gaskraftwerken in Livorno Ferraris und Tamarete (Italien) und am maroden französischen AKW Fessenheim aufs falsche Pferd gesetzt haben. Im Jahr zuvor waren es gar 318 Millionen.

430 Millionen Rückstellungen in zwei Jahren, und das alles nur wegen «gewinnorientiertem Verhalten» – da kann eine Schadenersatzforderung in dreistelliger Millionenhöhe kaum noch ins Gewicht fallen.

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Mühleberg: Was die OSART-Inspektoren wirklich sagten

OSART-Grafik

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«Strenge Auflagen» – und fünf Jahre Zeit

Das ENSI hat gesprochen: Das AKW Mühleberg darf weiterlaufen, wenn auch nur unter «strengen Auflagen». Fragt sich bloss, warum für die Umsetzung dieser angeblich strengen Auflagen fünf Jahre gewährt werden. Ein Überblick.

Stand an dieser Stelle nicht erst vor ein paar Tagen etwas von einem «Zeitspiel», das die BKW betreibe? Und dass sich die Betreiberin des AKWs Mühleberg bisher immer habe darauf verlassen können, dass der Schiedsrichter – das Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI – ja doch nicht pfeife?
Um im Fussballjargon zu bleiben: Der Schiri hat heute böse in die Welt geschaut und den Zeigfinger gehoben. Konkret: Das ENSI lässt das AKW Mühleberg weiterlaufen, «unter strengen Auflagen», wie man am Sitz der Aufsichtsbehörde in Brugg betont. Mag sein, dass die geforderten Nachrüstungen der BKW weh tun (vor allem finanziell). Und es mag sogar sein, dass das ENSI genauer hingeguckt und strenger geurteilt hat als bei früheren Gelegenheiten. Wer aber die Liste der geforderten Nachrüstungen studiert, wundert sich doch gelinde gesagt sehr: Die vom ENSI geforderte diversitäre Kühlmittelversorgung etwa, dank der das AKW Mühleberg auch gekühlt werden könnte, wenn die Kühlwasserentnahme aus der Aare nicht mehr möglich ist, muss erst im Jahr 2017 fertiggestellt sein. Aufmerksame Geister erinnern sich: Im August 2011 hatten die BKW-Verantwortlichen (die damals zu diesem Zweck noch eine Art riesiges Kühlaggregat planten) von einer Bauzeit von drei Jahren gesprochen. Nun werden von der ersten Ankündigung bis zur Fertigstellung gut und gerne sechs Jahre vergehen.

Auch beim Brennelementbecken – bei der Reaktorkatastrophe von Fukushima ein riesiges Problem – lässt das ENSI der BKW ausgiebig Zeit: Erst Ende der Jahresrevision 2017 muss das Lager für ausgebrannte Brennelemente erdbebensicher sein. Die Instrumente in besagtem Becken sind übrigens nicht ausreichend und müssen ergänzt werden. Offenbar ists dringend: Diese Massnahme muss bis zum 31. Dezember 2013 (!!!) realisiert sein.

Was sich gemäss ENSI im AKW Mühleberg alles ändern muss – und bis wann.

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Zeitspiel an der Aare

Die Nachrüstungen im AKW Mühleberg müssen warten. Die BKW will erst nachrechnen, ob sich die Stromproduktion aus dem Uralt-Reaktor doch noch irgendwie rentieren könnte.

Auf Zeit spielen, um ein Resultat über die Runden zu bringen, gilt im Fussball nicht bloss als unschön, es wird geahndet: erst mit einer gelben, im Wiederholungsfall mit einer roten Karte. In der Schweizer Energiewirtschaft erleben wir derzeit einen geradezu klassischen Fall von Zeitspiel – und warten nun gespannt darauf, ob der Schiedsrichter denn auch wirklich pfeift oder ein weiteres Mal wegschaut. Das Anschauungsbeispiel ist – wieder einmal – das AKW Mühleberg. Seit mehr als eineinhalb Jahren plant man nun bei der Bernischen Kraftwerke AG (BKW), wie man den auf 40 Betriebsjahre ausgelegten Uralt-Reaktor (Inbetriebnahme: 1972) für einen Betrieb über mindestens 50 Jahre fit machen könnte. Denn nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima dämmerte es sowohl der BKW als auch dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), dass beim Werk westlich von Bern möglicherweise doch nicht alles so wunderbar sicher ist, wie immer behauptet. So versprach man unter anderem eine «diversitäre Wasserversorgung» (bisher ist Wasser aus der Aare das einzig verfügbare Kühlmittel), man stellte neue und zusätzliche Zuganker für den rissigen Kernmantel in Aussicht und erklärte, dass man die Mauer des Wohlenseestaudamms mit Pfählen sichern wollte.

Und nun? Nichts.

Die BKW verkündet in einem knappen Communiqué, dass die ursprünglich erwarteten Kosten von 170 Millionen Franken «überschritten werden. Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und ein Entscheid über die Nachrüstprojekte im KKM sind per Ende 2013 geplant.»

Anders gesagt: Das AKW Mühleberg muss nachgerüstet werden, weil es den Anforderungen nicht mehr entspricht (respektive nie entsprochen hat). Noch anders gesagt: weil es unsicher ist. Weil das aber mehr kostet, als man sich in der BKW-Chefetage aufgrund der Rentabililtätsrechnungen vorgestellt hat, verschiebt man den Entscheid bis Ende 2013. Schuld an dieser Verschiebung sind gemäss Communiqué:

  • die «komplexe Offert-Situation»
  • die «Anbieter» bei denen angeblich der Wettbewerb fehlt
  • das Bundesgericht, das in der Causa Mühleberg noch nicht entschieden hat.

  • Als Schuldige nicht genannt werden in dem Communiqué die BKW-Oberen, die offenbar chatzfalsch gerechnet haben und nun einfach mal auf Zeit spielen und schauen was passiert. Denn bisher konnte man sich in Mühleberg noch fast immer drauf verlassen, dass der Schiri – konkret: das ENSI – nicht pfeift. Dieses soll laut «Bund» in den nächsten Tagen über die von der BKW vorgeschlagenen Nachrüstungen entscheiden. Wir warten gespannt.

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    Judihui, unabhängig!

    Das ENSI sei unabhängig, schreiben externe Gutachter angeblich in einem Bericht. Tun sie das wirklich?

    Beginnen wir doch einfach mit der positiven Nachricht: «Externe Abklärung bestätigt Unabhängigkeit des ENSI». Die so betitelte Medienmitteilung flatterte am Morgen mit Sperrfrist in die Redaktionsstuben. Im gleichen Mail befand sich auch der Bericht, in dem die Luzerner Firma Interface das Verhältnis des ENSI (der Aufsichtsbehörde) zur Nagra (der Beaufsichtigten) untersuchte. Den Bericht hatte der ENSI-Rat, das Aufsichtsorgan über das ENSI, in Auftrag gegeben, nachdem Vorwürfe über ein zu enges Verhältnis von ENSI und Nagra aufgetaucht waren.

    Nun ist es eine alte Journalisten-Weisheit, dass Medienmitteilungen über Berichte nicht immer das in den Mittelpunkt stellen, was im Bericht wirklich wichtig ist. Tatsächlich sind die im Report geäusserten Kritikpunkte an den bestehenden Verhältnissen dem Verfasser der Medienmitteilung gerade mal zwei Sätze im hinteren Teil des Communiqués wert. Der Bericht selber jedoch zeichnet ein etwas anderes Bild davon, wie die Verantwortlichen des ENSI und der Nagra – notabene ein privatrechtliches Unternehmen im mehrheitlichen Besitz der AKW-Betreiber – miteinander verkehren:

  • Protokolle von Sitzungen zur Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (das so genannte «Sachplan-Verfahren») werden der Nagra zur «Vorvernehmlassung» zugestellt, bevor sie an die übrigen Sitzungsteilnehmer verschickt werden. Damit habe man «eine potenzielle Gefährdung der Glaubwürdigkeit des ENSI in Kauf genommen», schreiben die Gutachter.
  • Mindestens eine Sitzung zwischen ENSI und Nagra wurde überhaupt nicht protokolliert.
  • Die Nagra hat sich in zwei Fällen von sich aus in Abklärungen des ENSI eingeschaltet und bei diesen auch gleich die Federführung vom ENSI übernommen. Die Nagra habe «beim Auftreten neuer Sachfragen ein hohes Interesse, diese selber abzuklären und zu beurteilen», schreiben die Gutachter.
  • Zugute halten die Gutachter dem ENSI unter anderem, dass die Fachkompetenz von dessen Mitarbeitern «gegeben» sei (was wir doch sehr hoffen) und dass keine «regulatory capture», also keine Beeinflussung der Aufsichtsbehörde durch Bestechung, Personalwechsel untereinander, persönliche Beziehungen oder Beiträge an politische Kampagnen auszumachen seien (was wir noch viel mehr hoffen).


  • Kleines Detail am Rande: Das Jubel-Communiqué über die «Unabhängigkeit des ENSI» wurde zwar vom ENSI-Rat verschickt. Als Verfasser des Dokuments findet man in dessen Metadaten jedoch einen gewissen Sebastian Hueber – seines Zeichens Mediensprecher des im Gutachten unter die Lupe genommenen ENSI.

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    Reif für Botox

    Es war ein interessanter Tag für die Schweizer Atombarone, dieser 21. November 2012. Einer, der mit Sicherheit für tiefere Sorgenfalten sorgte.

    Die schlechten Nachrichten begannen am frühen Morgen bei der Zeitungslektüre. Da zitierte der «Bund» eine Studie, die der ehemalige Basler SP-Nationalrat und Atomkritiker Rudolf Rechsteiner im Auftrag von Greenpeace erstellt hat. Dabei ist der linke Energieexperte laut «Bund» zum Ergebnis gelangt, dass die Produktion einer Kilowattstunde Strom in Mühleberg über 7 Rappen kostet, deren Verkauf an der Strombörse im Durchschnitt aber nur 5,9 Rappen einbrachte. Das Fazit des «Bund»: «2012 dürfte das erste Jahr sein, in dem Strom aus Mühleberg mehr kostet, als an der Börse dafür bezahlt würde.» Die Mühleberg-Betreiberin BKW liess ausrichten, die Wirtschaftlichkeit sei «auch unter den gegenwärtigen Marktbedingungen gegeben.»

    Die zweite schlechte Nachricht kam aus dem Bundesamt für Energie (BFE). Das Amt teilte die neusten Berechnungen zu den Kosten für die Stilllegung der Schweizer AKWs und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle mit. Diese belaufen sich gemäss den aufdatierten Schätzungen auf 20,654 Milliarden Franken und sind damit zehn Prozent höher als noch vor fünf Jahren angenommen. Dabei gingen die Experten auch bei den Uralt-Reaktoren von Beznau und Mühleberg von einer Betriebsdauer von 50 Jahren aus. Müssen die Meiler früher abgestellt werden, fehlen in den beiden Fonds dreistellige Millionenbeträge.

    Nicht nur Stirnrunzeln, sondern einen leicht erhöhten Adrenalinspiegel dürfte die dritte schlechte Nachricht des Tages ausgelöst haben: Im AKW Beznau 2 kam es am frühen Nachmittag zu einer Schnellabschaltung . Die Ursache ist noch unbekannt. Was die Gefährdung der Bevölkerung betrifft, so wollen Sie, liebe Leserin, lieber Leser, bitte auf die altbekannten Textbausteine auf den Websites der AKW-Betreiber oder des ENSI zurückgreifen.

    Und da twitterte Greenpeace noch den Hinweis auf einen Report von Moody’s in die Welt hinaus. Auch dieser ist nicht eben ein Grund für Freudensprünge bei den Schweizer Atombaronen. Die bekannte Ratingagentur hat die amerikanischen AKWs unter die Lupe genommen. Ihr Fazit: Nur die schwächelnde Wirtschaft in den USA und die tiefen Gaspreise haben bisher verhindert, dass die immer häufigeren Betriebsunterbrüche in den älteren amerikanischen AKWs deren die Stromkonzerne in finanzielle Schwierigkeiten brachten. «Indem der nationale Nuklearpark älter wird und die Lebensdauer der einzelnen Werke 20 Jahre über die ursprüngliche Betriebsdauer ausgedehnt wird, wird die Zuverlässigkeit der Werke vermehrt ein Thema sein und teurer werden», schreibt die Ratingagentur. Und obschon die Betriebsbewilligungen ursprünglich «aus anderen Gründen als wegen der Nukleartechnologie» auf 40 Jahre beschränkt worden seien, «wurden doch einige Bestandteile möglicherweise auf eine Betriebsdauer von 40 Jahren hin gebaut und werden ersetzt werden müssen.»

    Strompreise, die unter den Produktionskosten liegen, höhere Beiträge an die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, eine Schnellabschaltung und eine Ratingagentur, die vor noch höheren Kosten warnt – irgendwie war dieser 21. November kein guter Tag für die Schweizer Atomindustrie.

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    Völlig falsch verstanden

    Kurt Rohrbach, der abgetretene CEO der BKW, erhält in diesem Jahr einen Lohn von 634 000 Franken. Da hat jemand etwas völlig falsch verstanden.

    Erinnern Sie sich noch, sehr geehrter Herr Rohrbach? Am 21. März habe ich Ihnen geschrieben und geraten, doch rechtzeitig über «die goldene Brücke zum Ausgang» zu schreiten, die der Verwaltungsrat der BKW für Sie gebaut hat. Pünktlich zum Frühlingsanfang wurde damals nämlich bekannt, dass Sie auf die Generalversammlung vom 11. Mai 2012 hin als CEO des Berner Stromkonzerns abtreten und künftig nur noch als als vollamtlicher Vizepräsident des Verwaltungsrats amten werden.

    Vermutlich hat die goldene-Brücken-Metapher die grüne Berner Grossrätin Natalie Imboden inspiriert. Sie wollte jedenfalls per Interpellation wissen, wieviel Lohn Sie denn im laufenden Jahr eigentlich bekommen. Nun hat ihr der Regierungsrat geantwortet. Zwar erhalten Sie 2012 nicht mehr 746 000 Franken wie noch im Vorjahr, aber 634 000 sind auch nicht schlecht für einen Posten als Nicht-mehr-CEO, oder? Verwaltungsratspräsident Urs Gasche – Ihr Vorgesetzter – erhält nur lumpige 330 000 Franken. Sie jedoch beziehen weiterhin den vollen CEO-Lohn (519 000 Franken), plus eine «aktienbasierte Vergütung» (8000 Franken) und Vorsorgeleistungen in der Höhe von 107 000 Franken. Gestrichen wurde Ihnen lediglich die Erfolgsbeteiligung (ein Umstand, der an dieser Stelle nicht weiter kommentiert werden soll).

    Offenbar hat da jemand meinen Beitrag vom 21. März völlig falsch verstanden, sehr geehrter Herr Rohrbach. Ich habe Ihnen geraten, Sie sollen auf die goldene Brücke Richtung Ausgang einspuren, sprich: sich mit dem Gedanken an Ihren vollständigen Abschied von der BKW befassen. Davon, dass man Ihnen Ihren Abgang vergolden soll, habe ich hingegen kein Wort geschrieben.

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    Gelbe Karte

    Die Berner Regierung will das AKW Mühleberg «geordnet» abschalten. Dabei spielt sie primär auf Zeit.

    Das sind mal wieder «breaking news»: «Berner Regierung will Mühleberg abschalten – aber nicht sofort», meldet die «Berner Zeitung». Der Regierungsrat stellt damit der kantonalen Volksinitiative «Mühleberg vom Netz», welche die sofortige Stilllegung des AKWs Mühleberg verlangt, einen Gegenvorschlag gegenüber.

    Schlicht genial, was da der Berner Regierungsrat ausgeheckt hat. Er wolle damit «seine bisherige Haltung für einen geordneten Atomausstieg weiter konkretisieren», schreibt er im Communiqué. Ehrlicher wäre gewesen zu schreiben, dass die Berner Kantonsregierung schlicht nicht den Mut hat, die Initiative zu unterstützen.

    Die Medienmitteilung des Regierungsrats erinnert denn auch eher an einen politischen Versuchsballon als an eine Strategie: Wann genau das AKW Mühleberg laut Gegenvorschlag stillgelegt werden soll, sagt der Regierungsrat nämlich nicht: «Die konkrete Jahreszahl für den Ausstieg wird die Regierung noch festlegen.» Da schaut man doch lieber erst einmal, wie die Reaktionen auf die Ankündigung ausfallen. Je nachdem kann man dann den Termin etwas nach vorne oder nach hinten verschieben. Klare politische Statements tönen anders. Ganz anders.

    Überhaupt scheint die Berner Regierung mit ihrem Gegenvorschlag primär auf Zeit zu spielen. Dieser soll erst im Januar 2013 in die Vernehmlassung gehen (vielleicht kann sich der Regierungsrat ja bis dahin dazu durchringen, einen fixen Termin für die Abschaltung zu nennen). Rechnet man das normale politische Tempo hinzu, so dürfte es bestenfalls Herbst 2013 werden, bis der bernische Grosse Rat über Initiative und Gegenvorschlag berät. Die Volksabstimmung dürfte dann irgendwann im Frühling oder Sommer 2014 stattfinden.

    Bei einem Ja zum Gegenvorschlag dürften dann noch locker fünf weitere Jahre verstreichen, bis in Mühleberg die Steuerstäbe definitiv eingefahren werden. Diesen Zeitraum nannte BKW-CEO Kurt Rohrbach kürzlich am ENSI-Forum für seine Version einer geordneten Abschaltung. Wir rechnen: 2014 plus 5 Jahre ergibt das Jahr 2019. Und wir erinnern uns: Bis 2022 will die BKW Mühleberg sowieso abschalten.

    Beim Fussball erhalten Spieler eine gelbe Karte, wenn sie auf Zeit spielen. Vielleicht sollte man diese Regelung auch in der Politik einführen.

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